Zum Seiteninhalt springen
Rendsburg
Eckernförde
Seiteninhalt überspringen

Bitte beachten Sie, dass für den Stellplatz keine Reservierungen möglich sind.
Neu: Ab sofort erfolgt die Anmeldung und Zahlung ausschließlich am Kassenautomaten. Wichtig: Akzeptiert wird ausschließlich die bargeldlose und kontaktlose Zahlung mit ec- und Kreditkarten (alle außer AmericanExpress).

Infos & Preise

Saisonzeit und Anmeldung

Unser Stellplatz ist ganzjährig geöffnet - ab Ende November bis Anfang März steht der Stellplatz nur mit eingeschränkter Infrastruktur zur Verfügung, d.h. die Sanitäranlagen, die Frischwasserversorgung sowie die Entsorgung stehen dann nicht zur Verfügung.

Die Anmeldung und Zahlung erfolgt ausschließlich am Kassenautomaten. Wichtig: Akzeptiert wird ausschließlich die bargeldlose und kontaktlose Zahlung mit ec- und Kreditkarten (alle außer AmericanExpress). Aufgrund der Automatisierung sind leider keine Reservierungen für unserem Stellplatz mehr möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Standgebühr

01. März - 30. November: 26,00 €* pro Übernachtung**
01. Dezember - 28./ 29. Februar: 20,00 €* pro Übernachtung** (inkl. Strom, sämtliche weitere Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind in den Wintermonaten geschlossen)

*Preise inklusive der derzeit geltenden Umsatzsteuer
**Die Abreise muss bis jeweils zum nächsten Tag 15:00 Uhr erfolgen.
Stand: 12.05.2025

Caravans

Der Stellplatz ist ausschließlich für Wohnmobile eingerichtet.

Inklusivleistungen

01. März - 30. November: Strom (10 Ampere), Wasser, Ver- und Entsorgung, Warmwasserdusche (Zugang über Pfandsystem), WLAN (100 Mbit/s)
01. Dezember - 28./29. Februar: Strom (10 Ampere), die Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie die Sanitärräume stehen in dieser Zeit nicht zur Verfügung

Serviceeinrichtungen am Stellplatz

Waschmaschine, Trockner ausschließlich zum Gebrauch für unsere Gäste am Wohnmobilstellplatz oder Bootslieger: je Vorgang 2,50 €* Gebühr

*Preise in Euro inklusive der derzeit geltenden Umsatzsteuer

Stellplatzuntergrund

Pflaster und Schotter

Stellplatzordnung

Für die Gäste des Wohnmobilstellplatzes gilt die Stellplatzordnung. Die allgemeinen Ruhezeiten von 22:00 - 06:00 Uhr sind einzuhalten.

Link zur Stellplatzordnung öffnen

Hunde

Hunde sind auf dem Platz erlaubt, sofern sich andere Gäste durch sie nicht gestört fühlen. Das Mitnehmen von Hunden in die Wasch- und Toilettenräume ist nicht gestattet.

Einkaufsmöglichkeiten

(Entfernung ca. Angaben)

  • Bäcker – 500m
  • Supermarkt – 500m
  • Innenstadt mit Fußgängerzone – 500m
  • Kleiner Wochenmarkt auf dem Capitolplatz dienstags und freitags – 500m
  • Großer Wochenmarkt auf dem Stadtfeld – samstags – 1.000m
Gastronomie

Für kulinarischen Genuss sorgen zahlreiche Cafés, Bistros und Restaurants direkt am Hafen und in unmittelbarer Umgebung. Aber auch im gesamten Stadtgebiet von Schleswig findet man zahlreiche Einkehrmöglichkeiten.

Fjordarium Sportbad & Sauna

Im Fjordarium Sportbad & Sauna laden wir Sie ein sportliche Bahnen zu ziehen oder sich in dem abwechslungsreichen Saunabereich zu entspannen.

Fjordarium Sportbad & Sauna
Friedrich-Ebert-Straße 1
24837 Schleswig

www.fjordarium.de
 

Touristinformation

Informationen rund um Ihren Aufenthalt in Schleswig und der Schlei-Region erhalten Sie in der:

Schleswiger Touristinformation
Plessenstraße 7
24837 Schleswigoder 

www.ostseefjordschlei.de

Bewerten Sie unseren Stellplatz auf "www.stellplatz.info"

Wir hoffen, dass Sie eine schöne und entspannte Zeit bei uns verbracht haben. Sollte einmal etwas nicht in Ordnung sein, sagen Sie uns bitte, was wir zukünftig besser machen können. Am besten Sie besprechen das gleich vor Ort mit unserem Stellplatz-Team oder senden Sie eine E-Mail.
Natürlich freuen wir uns auch über positives Feedback. Nutzen Sie dafür gern die Bewertungsmöglichkeit unter diesem Link: https://stellplatz.info/wohnmobilstellplatz/stellplatz-am-schleswiger-stadthafen#Bewertung abgeben. Somit geben Sie auch anderen Wohnmobilfahrern eine gute Orientierung bei der Auswahl des Stellplatzes.

Einstellbedingungen ab 01.01.2026

Einstellbedingungen

WOHNMOBILSTELLPLATZ der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH

Mietvertrag
Die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH als Vermieter (nachstehend Kommunalbetriebe genannt) stellt dem Wohnmobilstellplatznutzer als Mieter (nachstehend Gast genannt) nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Wohnmobil zur Verfügung. Mit dem Einfahren in die Parkeinrichtung kommt ein Mietvertrag unter Anerkennung dieser Einstellbedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen zustande. Eine Bewachung oder Überwachung der Wohnmobile sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung der Parkeinrichtung erfolgt auf eigene Gefahr.

Mietpreis-Einstelldauer
Der Mietpreis ist für jeden belegten Einstellplatz als Preisbestandteil der veröffentlichten und jeweils gültigen Preise enthalten. Nach Ablauf der gebuchten Zeit hat der Mieter die Parkeinrichtung unverzüglich zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf als zum Verlassen erforderlich, wird das gesamte Nutzungsentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig.

Nichtzahlung des Nutzungsentgelts

  1. Mit Ihrer Ausfahrt von unserem Stellplatz wird die Forderung des Entgelts für Ihren Parkvorgang („Nutzungsentgelt“) sofort fällig, d.h. Sie müssen das Nutzungsentgelt sofort nach Maßgabe unserer Zahlbedingungen an uns zahlen.
  2. Sofern Sie das Nutzungsentgelt nicht innerhalb der nächsten 48 Stunden uns gegenüber nach Maßgabe unserer Zahlbedingungen beglichen haben, wird neben dem Nutzungsentgelt ebenfalls das vereinbarte erhöhte Parkentgelt von EUR 30,00 sofort fällig (Nutzungsentgelt und erhöhtes Parkentgelt zusammen die „Parkforderung“). Sie sind dann automatisch (sofort und aufgrund des Gesetzes) in Zahlungsverzug, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir Sie als Schuldner der Parkforderung anhand der von uns erfassten Kennzeichendaten Ihres Fahrzeugs sowie der Umstände des Parkvorgangs identifizieren und diese Daten zeitgleich an unser Forderungsmanagement und an den von uns beauftragten Dienstleister zur Halterabfrage übermitteln.
  3. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Sich gemäß der vorherigen Ziffer in Zahlungsverzug befinden, kann Ihnen – neben der Parkforderung bestehend aus dem Nutzungsentgelt und dem erhöhten Parkentgelt – ohne vorherige Ankündigung der gesetzliche Verzugszins berechnet werden, den Sie vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung schulden, sowie eine Mahngebühr in Höhe von bis zu EUR 2,40 pro Mahnung (jedoch nicht mehr als drei Mahnungen pro Rechnungsbetrag insgesamt). Sie sind berechtigt nachzuweisen, dass uns durch die jeweilige Mahnung kein Schaden entstanden ist oder dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Mahngebühr. Wir behalten uns das Recht vor nachzuweisen, dass durch die Bearbeitung der jeweiligen Mahnung ein größerer Schaden entstanden ist. Wenn die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird, entstehen zusätzliche Kosten.
  4. Nach der Forderungsabtretung sind all Ihre Zahlungen auf die Parkforderung an die Schleswiger Kommunalbetriebe zu leisten. Darüber hinaus sind die Schleswiger Kommunalbetriebe berechtigt, hinsichtlich der Zahlung(en) die gleichen Rechte gegen Sie geltend zu machen, die wir aufgrund des zwischen uns und Ihnen geschlossenen Vertrags über die Parkflächennutzung gegen Sie geltend machen könnten. Zahlungen auf die Parkforderungen sind auf das angegebene Bankkonto zu tätigen.
  5. Die Parkforderung gegen Sie kann von den Schleswiger Kommunalbetrieben jederzeit an einen Dritten (rück-)abgetreten werden, einschließlich eines Inkassobüros.

Speicherung von Daten
Fahrzeugbezogene Daten werden im Rahmen der Zahlungskontrolle soweit erforderlich per EDV gespeichert. Der Gast erteilt hierzu seine Zustimmung.

Haftung der Stadtwerke

  1. Die Kommunalbetriebe haften gemäß den gesetzlichen Regelungen für alle Schäden, die von ihr, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden, soweit diese Einstellbedingungen nicht abweichende Regelungen treffen.
  2. Die Kommunalbetriebe oder deren Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch Naturereignisse wie beispielsweise Hochwasser, Überflutungen oder Erdbeben sowie durch das eigene Verhalten des Gastes oder das Verhalten Dritter verursacht werden.
  3. Die Kommunalbetriebe oder deren Erfüllungsgehilfen haften nicht für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, die nicht dem vertragstypischen und vorhersehbaren Risiko entsprechen.
  4. Der Gast ist verpflichtet, offensichtliche Schäden unverzüglich den Kommunalbetrieben oder deren Personal mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Gastes ausgeschlossen. Macht der Gast Schadensersatzansprüche gegen die Kommunalbetriebe geltend, obliegt ihm der Nachweis, dass die Kommunalbetriebe ihre Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat.

Haftung des Gastes
Der Gast haftet für alle durch ihn selbst, und seine Mitreisenden oder seine Besucher den Kommunalbetrieben oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Insofern haftet er auch für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkeinrichtung durch ein Verhalten, das über den Gemeingebrauch der Parkeinrichtung hinausgeht. Dazu zählt auch das Ablagern von Müll innerhalb der Parkeinrichtung.

Benutzungsbestimmungen
Für die Gäste des Wohnmobilstellplatzes gilt die Stellplatzordnung. Eine aktuelle Fassung dieser Platzordnung und Informationen finden Sie unter: www.womoplatz-schleswig.de die allgemeinen Ruhezeiten sind einzuhalten.


Schlussbemerkungen
Für Verbraucherschlichtung ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V. zuständig. Unser Unternehmen nimmt jedoch an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. 

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schleswig.

Diese Einstellbedingungen sind gültig ab dem 01.01.2026.


Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH
Am Hafen 5
24837 Schleswig